Wenn der Chef eine Kündigung ausspricht, ist die Wut über den Arbeitsplatzverlust bei vielen Besch?ftigten gro?. Die Hoffnung auf eine Abfindungszahlung tr?stet so manch einen kurzzeitig. Ein paar Tausend Euro sollten doch drin sein – schlie?lich hat man dem Unternehmen jahrelang die Treue gehalten. Allerdings: Ein generelles Recht auf Abfindung haben Arbeitnehmer nicht.
?Viele erwarten, dass der ehemalige Arbeitgeber den Verlust des Arbeitsplatzes entsch?digen muss“, sagt J?rg Kraft, Karriereberater bei der Unternehmensberatung Liebich & Partner in Baden-Baden. ?Dabei haben Arbeitnehmer nur in seltenen F?llen wirklich einen Anspruch darauf.“
Eindeutig sind die F?lle für Arbeitnehmer, bei denen die Zahlung ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist. Sie haben entsprechend einen Anspruch auf Abfindung.
Eine weitere Ausnahme: die betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers, der in einem Unternehmen arbeitet, in dem Betriebsrat und Arbeitgeber einen Sozialplan mit Abfindungsregeln ausgehandelt haben. Wird einem solchen Mitarbeiter gekündigt, weil etwa die Auftr?ge eingebrochen sind oder ein Werk geschlossen werden muss, k?nnen Besch?ftigte mit einem Abfindungsanspruch rechnen.
Grunds?tzlich k?nnen Arbeitnehmer versuchen, durch eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung zu bekommen. Voraussetzung laut Kündigungsschutzgesetz: Mitarbeiter müssen in einem Unternehmen, das regelm??ig mehr als zehn Vollzeitkr?fte besch?ftigt, bereits l?nger als sechs Monate arbeiten.
Das Ziel einer Abfindungszahlung wird in diesem Fall allerdings über einen Umweg angestrebt. Denn die Klage ist eigentlich darauf gerichtet, festzustellen, ob die Kündigung unwirksam ist und der Betroffene damit beim Unternehmen besch?ftigt bleibt. Stellt sich heraus, dass der Arbeitnehmer gute Chancen hat, sich durchzusetzen, ist das Unternehmen wom?glich freiwillig bereit, eine Abfindung zu zahlen, um den Mitarbeiter trotzdem loszuwerden.
Aufhebungsvertrag: Trennung in gegenseitigem Einvernehmen
?Ist unklar, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, versucht das Gericht im ersten Gerichtstermin zun?chst in aller Regel, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen“, sagt Fenimore von Bredow, Fachanwalt für Arbeitsrecht in K?ln. Das kann hei?en: Das Arbeitsverh?ltnis wird gegen Zahlung einer Abfindung beendet. Arbeitgeber w?gen dann ab: Ist eine Abfindung günstiger als die Kosten, die durch ein m?glicherweise monatelanges Gerichtsverfahren auf sie zukommen k?nnen?
Daneben gibt es F?lle, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer au?ergerichtlich feststellen, dass sie fortan getrennte Wege gehen wollen. Statt einer einseitigen Kündigung k?nnen sie dann gemeinsam einen Aufhebungsvertrag beschlie?en. In diesem kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Abfindung dafür zusichern, dass dieser im Gegenzug das Unternehmen verl?sst.
Die H?he der Abfindung variiert stark. Eine oft verwendete Faustformel: ein halber Bruttomonatsverdienst mal die Zahl der Besch?ftigungsjahre. Im Fall des Aufhebungsvertrags haben Arbeitnehmer mitunter Aussicht auf h?here Summen. ?Bei solchen Verhandlungen kann schnell von fünf- oder sechsstelligen Abfindungszahlungen die Rede sein“, sagt Karriereberater Kraft. Davon sollte man sich aber nicht blenden lassen. Denn Abfindungen k?nnen nach Abzug der Steuern nur noch halb so hoch ausfallen.
Arbeitnehmer müssen Abfindungen versteuern. über die sogenannte Fünftelregelung lassen sich aber Steuern sparen. Die Steuerlast einer Abfindung verteilt sich dadurch auf fünf Jahre.
Den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Betroffene trotz einer Abfindung weiterhin – aber nur wenn die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird.
Ein Beispiel: Wenn ein Chef einem Mitarbeiter den Lohn für zwei Monate als Abfindung zahlt, damit er das Unternehmen zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist verl?sst, hat der Mitarbeiter in dieser Zeit noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
?Wenn dann Arbeitslosengeld beantragt wird, wird die Arbeitsagentur mit ziemlicher Sicherheit Strafanzeige stellen“, erkl?rt von Bredow. ?Schlie?lich hat ein Arbeitnehmer in dem Fall Arbeitslosengeld bekommen, obwohl er in Wahrheit keinen Anspruch darauf hatte.“
Lesen Sie hier weitere Artikel aus unserer Ratgeber-Reihe zum Thema Kündigung:
Dieser Artikel wurde im Juli 2019 erstmals ver?ffentlicht.